Alles, was Sie über Gutscheine wissen müssen – Ihre Rechte im Überblick | B7 Arbeit und Leben

Alles, was Sie über Gutscheine wissen müssen – Ihre Rechte im Überblick

22. Januar 2025

Gutscheine sind eine beliebte Geschenkidee – besonders zu Weihnachten. Doch nicht alle Gutscheine sind gleich. Je nachdem, ob sie gratis vergeben oder gegen Entgelt gekauft wurden, gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Unterschiede und klären, was Sie bei der Gültigkeit, Einlösung und Rückzahlung von Gutscheinen beachten sollten.

1. Gratisgutscheine – Was gilt hier?

Gratisgutscheine werden unentgeltlich, also ohne finanzielle Gegenleistung, vom Unternehmer ausgestellt. Beispiele hierfür sind: 

  • Rabattgutscheine, die beim Kauf einen Preisnachlass gewähren (z. B. 10 % auf den nächsten Einkauf) 
  • Gutscheine für Gratisleistungen, wie einen kostenlosen Kaffee im Möbelhaus oder ein erstes Fahrrad-Service 
  • Bonussysteme, etwa Gutschriften auf Kundenkarten 

Da der:die Kunde:Kundin für Gratisgutscheine nicht bezahlt, haben Unternehmer:innen hier mehr Gestaltungsspielraum. Sie dürfen die Gültigkeitsdauer frei bestimmen und diese auch auf kurze Zeiträume befristen. Doch auch bei Gratisgutscheinen dürfen weder die Gestaltung noch die Einlösebedingungenirreführend sein. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.  

2. Entgeltliche Gutscheine – Ihre Rechte und Pflichten

Entgeltliche Gutscheine werden gegen Bezahlung erworben und versprechen dem:der Käufer:in eine bestimmte Leistung oder einen Geldwert. Für diese Art von Gutscheinen gelten strengere Regeln, um Kund:innen vor unzulässigen Befristungen zu schützen. 

2.1 Wertgutscheine 

Wertgutscheine lauten auf einen bestimmten Geldbetrag, z. B. ein 100-Euro-Gutschein. 

  • Ohne Befristung sind Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig. 
  • Eine Befristung ist zulässig, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Zu kurze Fristen – etwa 2 oder 3 Jahre – sind unzulässig und benachteiligen den Kunden. 
  • Eine Befristung von 5 Jahren wird oft als angemessen angesehen, vor allem wenn die Einlösebedingungen klar und einfach sind. 

Beispiel: Ein Gutschein hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, danach kann der:die Kunde:Kundin ihn innerhalb von 3 weiteren Jahren entweder umtauschen oder den Gutscheinwert zurückerstatten lassen. Diese Regelung wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) als zulässig beurteilt. 

Tipp: Achten Sie bei Wertgutscheinen immer auf die Befristung und klären Sie, ob eine Rückzahlung nach Ablauf möglich ist. 

2.2 Leistungsgutscheine 

Leistungsgutscheine versprechen eine konkrete Leistung, wie etwa: 

  • Eine Massage 
  • Eine Übernachtung im Hotel 
  • Eine Ballonfahrt 

Bei Leistungsgutscheinen spielt die Zeit eine besondere Rolle, denn die Preise für die versprochene Leistung können im Laufe der Zeit steigen. Ist der Wert der Leistung auf dem Gutschein nicht vermerkt, dann sind Unternehmer:innen dennoch verpflichtet, die Leistung zum ursprünglich vereinbarten Preis zu erbringen. 

Eine spätere Preiserhöhung kann etwa dann geltend gemacht werden, wenn zusätzlich der Wert der Leistung auf dem Gutschein vermerkt ist, z. B. „Ganzkörpermassage im Wert von 80 Euro.“  

3. Befristung von Gutscheinen – Was ist erlaubt?

Ob ein Gutschein befristet werden darf, hängt von der Art des Gutscheins ab: 

  • Bei Gratisgutscheinen sind kurze Befristungen zulässig. 
  • Bei entgeltlichen Gutscheinen ist eine zu kurze Befristung unzulässig, da Unternehmer:innen sich dadurch ungerechtfertigt bereichern würden. 

Sollte eine Befristung zu kurz bemessen sein, bleibt der Gutschein weiterhin gültig. In diesem Fall greift die allgemeine 30-jährige Verjährungsfrist. 

4. Rücktritt vom Online-Kauf – Muss ich einen Gutschein akzeptieren?

Wer einen Online-Kauf rückgängig macht, ist oft mit der Frage konfrontiert, ob die Rückzahlung in Form eines Gutscheins erfolgen darf. Hier gilt: 

  • Händler:innen müssen den Betrag auf dasselbe Zahlungsmittel zurückerstatten, das beim Kauf verwendet wurde. 
  • Ein Gutschein ist nur dann zulässig, wenn der:die Kunde:Kundin auch ursprünglich mit einem Gutschein bezahlt hat. 

Fazit: Wenn Sie per Kreditkarte oder Überweisung gezahlt haben, muss der:die Händler:in Ihnen den Betrag ebenfalls auf diesem Weg zurückerstatten. Ein Gutschein als Ersatz ist nicht zulässig.  

5. Gutscheine im Konkursfall – Was tun?

Geht das Unternehmen, das den Gutschein ausgestellt hat, in Konkurs, wird die Einlösung des Gutscheins schwierig. 

  • In der Insolvenz gilt der Gutschein als Forderung gegen das Unternehmen. Der:die Kunde:Kundinkann die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. 
  • Eine Einlösung des Gutscheins ist jedoch nicht mehr möglich, da dies andere Gläubiger:innenbenachteiligen würde. 
  • Für die Forderungsanmeldung fällt meist eine Gebühr an, die häufig höher ist als der mögliche Rückerstattungsbetrag. 

Tipp: Lösen Sie Gutscheine rechtzeitig ein, um solche Probleme zu vermeiden. 

6. wichtige Fakten zu Gutscheinen

  • Kann ich einen Gutschein in Teilbeträgen einlösen? 
    Ja, das ist in der Regel möglich. Bei elektronischen Gutscheinen bleibt der Restbetrag erhalten. Bei anderen Gutscheinen stellen Händler:innen eine neue Gutschrift aus. 
  • Muss ich einen Gutschein bei Retouren akzeptieren? 
    Nein, wenn die Ware mangelhaft ist, haben Sie das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises. Ein Gutschein muss in diesem Fall nicht akzeptiert werden. 
  • Kann ich einen Gutschein weitergeben? 
    Ja, solange der Gutschein nicht personalisiert ist, kann er problemlos weitergegeben oder verkauft werden. 

Fazit 

Gutscheine sind praktisch, erfordern jedoch Aufmerksamkeit beim Kauf und bei der Einlösung. Während Gratisgutscheine frei gestaltet werden dürfen, sind bei entgeltlichen Gutscheinen kürzere Befristungen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Achten Sie darauf, Gutscheine rechtzeitig einzulösen, um mögliche Probleme zu vermeiden – besonders bei Insolvenz des Unternehmens. 



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